Herzlich Willkommen zurück
Wir starten mit viel Freude und Sonnenschein in das Schuljahr 2024/2025.
Gesetzliche Grundlagen
In Nordrhein-Westfalen wird die Sonderpädagogische Förderung im Gemeinsamen Lernen in der Regel an der allgemeinen Schule umgesetzt (§1 AOSF). Aus diesem Grundsatz ergibt sich, dass die Bildungs- und Erziehungsangebote an der Förderschule die schnellstmögliche Rückkehr an die Allgemeine Schule zum Ziel haben.
Mindestens einmal jährlich werden der Förderschwerpunkt, der Bildungsgang und der schulische Förderort überprüft. Im Fall einer Veränderung der Sonderpädagogischen Förderung sind die formalen Wege festgelegt (vgl. § 17AOSF, Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung – AO-SF, 13-41 Nr. 2.1, 2017).
Ziele des Konzepts
Mit unserem Rückschulungskonzept wird deutlich, dass unsere Schule den Charakter eines in der Regel zeitlich begrenzten schulischen Förderortes hat. Die vorliegende Konzeption soll Transparenz in den Prozess der möglichen Rückschulung bringen und Eltern und alle Kooperationspartner über Voraussetzungen, zeitliche Strukturen und weitere Bedingungen informieren.
Das Konzept sichert die Standards der Rückschulung, wobei für das Gelingen unseres Rückschulungsauftrags wesentlich ist, dass die Bildungsgangstruktur unserer Schule die Primar- und die Orientierungsstufe in einem System verbindet. Dies erhöht unsere Rückschulungsquote und steigert den Rückschulungserfolg durch eine solide Konsolidierung unserer Sonderpädagogischen Förderung.
Zielgruppe und Zeitpunkt für die Rückschulung
Zielgruppe der Rückschulung sind Kinder, die im Rahmen der Beschulung an unserer Schule so wirkungsvoll gefördert wurden, dass der Förderbedarf aufgehoben oder dass diesem im Rahmen des Gemeinsamen Lernens entsprochen werden kann. D.h. die Schülerinnen und Schüler sind in ihrem Lern- und Arbeitsverhalten, ihrem fachlichen Wissen und in ihrem Sozialverhalten so stabil, dass sie voraussichtlich erfolgreich am Unterricht der Allgemeinen Schule werden teilnehmen können.
Ein Schulwechsel kann theoretisch am Ende eines jeden Schuljahres umgesetzt werden; zielführend ist er am Ende der Klassenstufen 3, 4, 5 oder 6, wobei die meisten Schülerinnen und Schüler, die auch erst im Laufe der Grundschulzeit zu uns kommen, unsere Schule nach Klasse 5 verlassen. In Einzelfällen erfolgt der Schulwechsel im Einvernehmen aller Beteiligten auch zum Halbjahr.
Voraussetzungen
Die Fachliche Empfehlung eines Wechsels des schulischen Förderortes wird für Kinder ausgesprochen, die an unserer Schule nachhaltige Fortschritte in ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung gemacht, eine gewisse seelische Stabilität erlangt und ein tragfähiges Lern- und Arbeitsverhalten aufgebaut haben.
Alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule erhalten jährlich – ab Klasse 3 halbjährlich – ein Zeugnis, in dem Hinweise zum Arbeits- und Sozialverhalten sowie zur Lernentwicklung und zum Leistungsstand in den Fächern gegeben werden. Bei den Kindern, die an unserer Schule zielgleich unterrichtet werden, geht aus den Zeugnissen ebenfalls hervor, ob und in welchem Maße die Leistungserwartungen der jeweiligen Klassenstufe erfüllt werden. Nach dem ersten Halbjahr in Klasse 4 wird zusätzlich im Zeugnis eine Schulformempfehlung in Passung zu ihrem individuellen Lern- und Leistungsvermögen ausgesprochen.
Die Eingruppierung in die Klassenstufe an der Allgemeinen Schule wird gemäß dem Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler vorgenommen, wobei sich vielfach bewährt hat, dass die Kinder an der Allgemeinen Schule die Klassenstufe wiederholen, die sie an unserer Schule bereits durchlaufen haben. Begründet ist dies in dem Umstand, dass durch bereits bekannte, sich wiederholende curriculare Inhalte im ersten Jahr nach dem Schulwechsel Freiraum für die Schülerinnen und Schüler entsteht, um sich auf die neue Lernumgebung, die ungewohnt hohe Zahl der Fachlehrerinnen und – lehrer und die viel größere Lerngruppe einstellen zu können. Dies erleichtert den Wechsel und die Eingewöhnung an der neuen Schule und trägt wesentlich zum Erfolg der Rückschulung bei.
Neben dem Wechsel ins Gemeinsame Lernen besuchen Kinder, die an unserer Schule im Bildungsgang Lernen unterrichtet werden, im Anschluss häufig die Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, wenn der Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung aufgehoben oder gegenüber dem Förderschwerpunkt Lernen als nachrangig eingestuft werden kann.
Kooperation mit den Eltern
Kooperation im außerschulischen Umfeld
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im außerschulischen Umfeld mit dem Kind und mit der Familie arbeiten, werden ebenfalls frühzeitig in den Rückschulungsprozess einbezogen. Anstehende schulische Veränderungen werden in gemeinsamen Gesprächen, ggf. auch im Rahmen der Hilfeplanung, langfristig angekündigt, damit die schulische Situation und ggf. bestehende oder zu installierende Jugendhilfemaßnahmen zielführend zum Wohl des Kindes aufeinander abgestimmt werden können. So bedingt beispielsweise der Wechsel an eine Ganztagsschule oft eine Veränderung oder die Beendigung einer Jugendhilfemaßnahme, wie z.B. einer Heilpädagogischen Tagesgruppe.
Kooperation mit der Allgemeinen Schule