Krisenmanagement

Prävention

Das Hauptaugenmerk unserer pädagogischen Arbeit richten wir auf die Prävention von Konflikten und die Umsetzung proaktiver Maßnahmen, die  allen Kindern einen friedlichen, fröhlichen und freundlichen Schulalltag ermöglichen sollen. Dies erfolgt innerhalb eines klaren pädagogischen Rahmens, der von den Erwachsenen der Schule gehalten wird und der den Kindern sowohl Verlässlichkeit schenkt als auch Schutz gewährt im Sinne einer „Pädagogik des sicheren Ortes“. Diese Rahmung sichert darüber hinaus die Handlungsfähigkeit der Kolleginnen und Kollegen in Konflikten und Krisen, stärkt sie im schulischen Alltag und ermöglicht bei Bedarf die Umsetzung zielführender Interventionen.

Zentrales Fundament und Herzstück dieses pädagogischen Rahmens  ist unser schulumfassendes Konzept Soziales Lernen; daneben enthalten viele unserer gemeinsamen Pädagogischen Konzepte Elemente der Konfliktprävention (vgl. Schulprogramm). Die individuell für das jeweilige Kind entwickelte Ausgestaltung der Konfliktprävention im schulischen Alltag erfolgt durch die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer auf Basis der individuellen Förderplanung.

Achtsamkeit im Alltag und enge Beziehungen zu den Schülerinnen und Schülern sowie Kollegiale Beratung haben das Ziel Problemlagen und potentielle Krisensituationen sowie Warnhinweise bezogen auf selbst –und fremdgefährdende Entwicklungen der Schülerinnen und Schüler und besondere Gewaltausprägungen, wie z. B. sexualisierte Gewalt,  rechtsradikale oder salafistische Gewalt, frühzeitig zu erkennen gemäß dem Motto des Notfallordners für Schulen in NRW „Hinsehen und Handeln“.

 

Konflikt – und Krisenintervention

Ereignisse an Schulen wie ein schwerer Unfall, ein plötzlicher (Unfall-)Tod von Schülerinnen und Schülern oder Lehrkräften, ein Suizidversuch oder Suizid, Gewaltdrohungen sowie Gewalttaten erfordern besondere Maßnahmen der Prävention und Intervention, um die Handlungsfähigkeit der Schule zu gewährleisten und eine gesundheitliche Schädigung von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften sowie weiteren Mitgliedern der Schulgemeinschaft so weit wie möglich zu vermeiden. Grundsätzlich erfolgt an unserer Schule in Gefahrenlagen eine Orientierung an den Handlungsempfehlungen zur Krisenprävention und Krisenintervention für die Schulen in NRW. Die schulbezogenen Teile des sog. Notfallordners sowie ein spezieller Gefahrenabwehrplan für unsere Schule werden jährlich aktualisiert und der Polizei übermittelt.

Gefahrenlagen, die dem Gefährdungsgrad III zuzuordnen sind, liegen in unmittelbarer Verantwortung der Polizei und der Feuerwehr, so dass diese in unserem schulinternen Konzept zum Konflikt- und Krisenmanagement nicht abgehandelt werden.

An unserer Schule gibt es für das Vorgehen bei Vorkommnissen, die den Gefährdungsgraden I und II zuzuordnen sind, eine Dienstanweisung im sog. Handbuch Schulalltag. In einem ersten Schritt  geht es zunächst darum, die Situation wahrzunehmen und die Fakten zu erheben. Nach der schulinternen Beratung und Einschätzung werden die notwendigen Handlungsschritte eingeleitet und umgesetzt. Der gesamte Prozess wird fortlaufend in Form von Aktennotizen und Gesprächsprotokollen schriftlich dokumentiert. Vorrangige Ziele der Konflikt- und Krisenintervention sind die Minimierung von Gefährdungsmomenten, die Umsetzung von Konsequenzen und Maßnahmen sowie angemessene Transparenz für alle Beteiligten.

Bei Gefährdungslagen, die ein sofortiges Handeln notwendig machen, wird punktuell von diesem regulären Vorgehen abgewichen.

 

Den Sachverhalt klären

Es ist unerlässlich, zuerst gründlich den Sachverhalt zu klären und die Fakten zu ermitteln um eine Basis für die fachliche Einschätzung und somit für tragfähige Entscheidungen zu haben. Dabei werden unterschiedliche Perspektiven erfasst und verschiedene Gespräche geführt

mit dem betroffenen Kind/ den betroffenen Kindern

mit Kindern und Erwachsenen, die Informationen zum Sachverhalt beitragen können

mit dem übergriffigen, grenzüberschreitenden Kind/ den übergriffigen, grenzüberschreitenden Kindern

 

Einschätzen, beraten, handeln

Auf der Basis der gewonnenen Informationen erfolgen in einer Beratungsrunde die Einschätzung der Lage und die Planung des weiteren Vorgehens. Zu dieser Beratungsrunde gehören die Schulleiterin und ihr Stellvertreter, die Beratungslehrerin, beteiligte Klassenlehrerinnen und -lehrer und ggf. Fachlehrerinnen und -lehrer teil. Sie muss zeitnah, d.h. an dem Tag tagen, an dem der Vorfall bekannt wird.

  • Wer ist von dem Vorfall unmittelbar und mittelbar betroffen? Wer in der Schule ist beteiligt und ist zu informieren?
  • Ist die übergeordnete Dienststelle und ggf. der zuständige Dezernent der Bezirksregierung zu benachrichtigen?
  • Ist der Schulträger zu benachrichtigen?
  • Ist die Unfallversicherung zu verständigen?
  • Welche Kinder müssen geschützt werden? Welche Schutzmaßnahmen sind zu ergreifen?
  • Welche Konsequenzen und ggf. Ordnungsmaßnahmen erscheinen zielführend?
  • Welche außerschulischen Helfersysteme sind zu informieren und ggf. einzubeziehen (Jugendämter, Familiengericht, Polizei …)?
  • Benötigen wir externe Unterstützung (Beratung durch den Schulpsychologischen Dienst,  durch Fachstellen, durch die Schulaufsicht usw.?)
  • Wie beeinflusst das Ereignis unsere schulischen Abläufe? Ist ein besonderer Stundenplan notwendig? Muss der Personaleinsatz verändert werden? Müssen Änderung im Schülerspezialverkehr vorgenommen werden?

 

Die schulinterne Beratungsrunde wird im gesamten Interventionsprozess bei Bedarf immer wieder tätig, wenn es der Sachverhalt erfordert.

Nach Klärung und Einschätzung des Sachverhalts ist es eine vordringliche Aufgabe, die Informationswege und die Informationsinhalte für Kinder, Eltern/ Erziehungsberechtigte, Lehrerkollegium und Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für Außerschulische Kooperationspartner der ambulanten Jugendhilfe und ggf. der Jugendämter festzulegen.

Im gesamten Konflikt- und Kriseninterventionsprozess wird von der Schulleitung ein angemessener und kontinuierlicher Informationsfluss in das Gesamtkollegium gewährleistet.

Zeitgleich werden Maßnahmen und Konsequenzen, ggf. auch Ordnungsmaßnahmen ausgesprochen und umgesetzt. Gesprächsrunden mit den Kindern, mit Eltern und Erziehungsberechtigten sowie ggf. mit externen Kooperationspartnern der Jugendhilfe und des Jugendamtes werden terminiert und durchgeführt. 

Transparenz und Klarheit der Regeln im Sinne einer Organisationssicherheit sind als Basis gegeben und Grenzsetzungen seitens der Schule werden Eltern und Kindern stets deutlich vermittelt. Angestrebt wird in der Regel ein Erziehungsbündnis mit den Eltern, so dass wir sehr bemüht sind, ihr Einverständnis mit den ausgesprochenen Maßnahmen zu erzielen.

Geboten ist weiterhin die Unterstützung aller beteiligten Kinder – sowohl die der Kinder, die von Grenzüberschreitungen anderer betroffen sind als auch die der Kinder, die Grenzen überschritten haben. Beide haben einen Anspruch auf Unterstützung in dieser schwierigen Lage; ggf. werden therapeutische und ärztliche Dienste, Fachberatungsstellen oder der Schulpsychologische Dienst angefragt. Schon bestehende außerschulische Helfersysteme werden in der Regel in den Prozess einbezogen. Schulischerseits werden besondere Maßnahmen und ggf. Schutzkonzepte für den Schulalltag vereinbart und umgesetzt.

 

Nachbereiten

Wenn alle notwendigen Handlungsschritte und Maßnahmen umgesetzt sind und die schriftliche Dokumentation beendet ist, wird das Kollegium über den Abschluss der akuten Phase des Konfliktes oder der Krise informiert. In der Regel erfolgt eine Nachbereitung und Reflexion des Prozesses; Abläufe, Informationsfluss und ergriffene Maßnahmen werden auf ihre Wirksamkeit bezogen auf Kinder, Eltern, Kolleginnen und Kollegen sowie bezogen auf die gesamte Institution Schule hin befragt; die unterschiedlichen Aspekte der Reflexion ergeben sich aus der jeweiligen Gefährdungslage. Neu gewonnene Erkenntnisse führen zur Modifikation des Vorgehens und werden für die Verbesserung der Krisen- und Konfliktintervention an unserer Schule genutzt.

Gefährdungslagen sind hoch emotionale Belastungssituationen. Dies führt zu starkem Stresserleben und kann über die einzelne Person auch Personengruppen oder das gesamte Kollegium erfassen. Die Fürsorgepflicht der Schulleitung gebietet entsprechende Gesprächsangebote. Psychosoziale Belastungen können darüber hinaus in Einzelgesprächen mit der Beratungslehrerin oder in der Kollegialen Praxisberatung angesprochen werden. Bei Bedarf kann eine Nachbereitung auch mit dem Schulpsychologischen Dienst oder mit Fachberatungsstellen umgesetzt werden.